
Zum Einmalgebrauch
Nach Gebrauch entsorgen. Diese Einlagen gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und können über den monatlichen Betrag von bis zu 42 € abgerechnet werden.
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Schutz für Bett und Sitzflächen – zum Einmalgebrauch oder als waschbare, wiederverwendbare Einlage.

Bettschutzeinlagen nehmen Feuchtigkeit auf und schützen die Fläche darunter. Einmaleinlagen werden nach Gebrauch entsorgt. Wiederverwendbare Einlagen können nach den Pflegehinweisen des Herstellers gewaschen und erneut verwendet werden.

Nach Gebrauch entsorgen. Diese Einlagen gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und können über den monatlichen Betrag von bis zu 42 € abgerechnet werden.
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Nach den Herstellerhinweisen waschen und erneut nutzen. Diese Einlagen werden separat beantragt und genehmigt; sie laufen nicht über den monatlichen Betrag von 42 €.
Separate VersorgungTransparent für Sie
Für wiederverwendbare Bettschutzeinlagen kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Bei einer genehmigten Versorgung über VivaBox übernehmen wir diese Zuzahlung für Sie. Sie zahlen dafür bei uns 0 €.
Wir klären die Kostenübernahme vor der Lieferung mit Ihrer Pflegekasse. Sollte eine Genehmigung fehlen, besprechen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen – es entsteht keine automatische kostenpflichtige Bestellung.
Größe, Saugfähigkeit und Ausführung sollten zu Ihrem Bedarf passen. Einmaleinlagen und wiederverwendbare Einlagen werden unterschiedlich über die Pflegekasse abgerechnet. Wir erklären Ihnen den Unterschied.
Einmaleinlagen nach Gebrauch entsorgen. Waschbare Einlagen entsprechend dem Pflegeetikett reinigen. Beide Varianten ersetzen weder regelmäßige Hautpflege noch individuell benötigtes Inkontinenzmaterial.